Die Stundenmitschreibung von WINWORKER

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Arbeitszeiten erfassen und Aufzeichnungspflichten erfüllen!

Kommen Sie den gesetzlichen Dokumentationspflichten nicht ausreichend nach und sind es leid, verschmierte Stundenzettel bearbeiten zu müssen? Dann ist die Stundenmitschreibung die perfekte Lösung für Ihr Probleme.

Halten Sie die Arbeits- und Pausenzeiten Ihrer Mitarbeiter einfach und sauber am PC fest. So erfüllen Sie nicht nur auf einfache Art Ihre gesetzliche Aufzeichnungspflicht, sondern können aus den eingegebenen Daten vielmehr Ihren wirtschaftlichen Nutzen ziehen.

Die Stundenmitschreibung

Zeit ist Geld

Der entscheidende Kostenfaktor im Handwerk ist die geleistete Arbeitszeit. Also ist es enorm wichtig, die Stunden korrekt pro Projekt zu erfassen, um nichts zu verschenken.

Mit der Stundenmitschreibung sind Sie in der Lage, die geleisteten Stunden Ihrer Mitarbeiter auf die verschiedenen Projekte und Baustellen zu verbuchen. Dabei bleibt es Ihre Entscheidung, ob Sie die Stunden z. B. positionsweise oder einfach nur global auf das entsprechende Projekt mitschreiben wollen.

Mit der Stundenmitschreibung ist die Nachkalkulation einfach, preiswert, nebenbei erledigt und ein hervorragendes Instrument für jeden Handwerksbetrieb – gerade in Kombination mit der Materialmitschreibung.

So wissen Sie als Firmenchef und Unternehmer immer, wo Sie gerade stehen. Fehlentwicklungen können frühzeitig erkannt und korrigiert werden.

Mit der WinWorker Stundenmitschreibung wissen sie genau, wo der Erfolg erwirtschaftet wird.

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Gesetzliche Verpflichtungen

Mit dem Urteil vom 14.05.2019 (Az.: C-55/18) verpflichtet der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Arbeitgeber aller EU-Mitgliedsstaaten dazu, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlässlich, zugänglich und objektiv zu erfassen. Der EuGH möchte mit dem Urteilsspruch aus Brüssel sicherstellen, dass die vorgesehenen Höchstarbeitszeiten sowie die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten werden. Arbeitgeber sollen so die Gesundheit und Sicherheit ihrer Arbeitnehmer schützen.

Das deutsche Bauhauptgewerbe sowie die Baunebengewerbe kennen die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung schon wesentlich länger: Im Zuge des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und des Mindestlohngesetzes (MiLoG) müssen Arbeitszeiten genau festgehalten und dokumentiert werden. Dies betrifft neben Lohnempfängern auch Minijobber, Leih- und Zeitarbeitnehmer. Die vom Gesetzgeber geforderten Aufzeichnungen der Arbeitnehmerstunden umfasst die „Nettoarbeitszeit“ ohne Pausen. Hierbei müssen Arbeitsbeginn und –ende sowie die Gesamtdauer festgehalten werden, ebenso Projektwechsel bzw. Einsatzorte.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in mittlerweile einem Grundsatzurteil vom 13.09.2022 (1ABR 22/21) festgestellt, dass bereits durch das deutsche Arbeitsschutzgesetz die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung aller Mitarbeiter besteht.

Mobile Erweiterungen

Mit der Mobilen Zeiterfassung und dem Digitalen Stundenzettel haben Sie gleich zwei Möglichkeiten, Arbeitszeiten direkt auf der Baustelle und von unterwegs digital aufzuzeichnen. Alle Daten werden einfach ans Büro übermittelt und an die Stundenmitschreibung übergeben!

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Ihre Vorteile

Realistische Kostenerfassung

Mit der Stundenmitschreibung können Sie realistisch die Kosten der Stundenlöhne erfassen, natürlich unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter, beispielsweise von Azubis, Helfern oder Leiharbeitnehmern.

Daten liegen immer parat

Ob Steuerberater oder Zoll: Die aufbereiteten Daten aller Arbeitszeiten können Sie in praktischen Berichten weitergeben bzw. im Falle des Zolls ausgedruckt werden. Wenn Sie den GoBD-Maßnahmenkatalog verwenden, werden die Arbeitszeiten zudem revisionssicher im GoBD-Archiv gespeichert!

Übersichtliche Berichte

Jederzeit sind übersichtliche und detaillierte Berichte einsehbar, zum Beispiel eine Monatszeitkarte zum Mitarbeiter oder eine Stundenübersicht pro Mitarbeiter oder Projekt.

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Individuelle Fragen & Antworten

Beim Hinterlegen der Arbeitszeiten reicht eine Gesamtstundenzahl pro Tag nicht aus! Es müssen vielmehr Beginn (Uhrzeit), Ende (Uhrzeit) und Dauer (Stunden, ggf. Minuten) sowie Projektwechsel / Einsatzort aufgezeichnet werden. Und zwar als „Nettoarbeitszeit“, also ohne Pausen. Es empfiehlt sich zumindest die tägliche Gesamtdauer der Pausen zu erfassen. Innerhalb von sieben Tagen müssen die Zeiten aufgezeichnet sein. Dabei ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Die Listen sind bis zu zwei Jahre lang aufzubewahren. Auf Verlangen des Zolls sind die Unterlagen auch am Ort der Beschäftigung bereitzuhalten.

Die Monatszeitkarte ist einer der Berichte, die Sie als Favoriten in der WinWorker Software hinterlegen können und auf die Sie somit immer blitzschnell Zugriff haben. Neben einer detaillierten Stundenaufstellung bietet Ihnen dieser Bericht auch noch eine genaue Aufstellung des Urlaubskontos Ihres Mitarbeiters, eine Dispositionsübersicht inklusive Übertrag aus dem Vorjahr, eine Auswertung der durch Krankheit bedingten Ausfallstunden und der AZK* neutralen Buchungen. Mit diesem Bericht alleine haben Sie die Be- und Auslastung Ihrer Angestellten steht es genau im Blick und sind vor allem auch Ihrer grundsätzlichen Verpflichtung dem Gesetzgeber und dessen Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) gegenüber mit größter Sorgfalt nachgekommen.

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Weiteres Informationsmaterial

Das ist die WinWorker Software

Die WinWorker Software unterstützt Anwender u. a. bei der Angebots- und Rechnungserstellung, bei der Kalkulation und bei der Baustellenvorbereitung sowie bei der Verwaltung aller wichtiger Daten, z. B. Kundenadressen.

WinWorker verknüpft Büro und Baustelle perfekt und sorgt dank der optimalen Auftragsvorbereitung für mehr Produktivität auf der Baustelle. Ein effizientes Management von Rechnungen und offenen Posten erhöht die Liquidität.

Die Stundenmitschreibung hilft Ihnen bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Aufzeichnungspflichten und liefert Ihnen zusätzliche Daten, um Ihren Betrieb optimieren zu können. Eine echte Win-Win-Situation!

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Das sagen unsere Kunden über WinWorker

„Wir nutzen die WinWorker Software schon seit 2007. Auf der Messe Farbe in Köln habe ich unter anderem die WinWorker App bestellt. Mit diesem Multitalent habe ich alle WinWorker Dokumente und Kundendaten unterwegs dabei. Besonders praktisch finde ich auch die Formulare, die ich mir für meinen Betrieb individuell erstellen und dann auch mobil nutzen kann. Zudem werde ich super betreut durch den Außendienstmitarbeiter. Ich muss wirklich sagen: WinWorker ist ein Traum!“

Matthäus Langl
Langl Moderne Raum- und Fassadengestaltung, Prien am Chiemsee

„Es gibt ja einige Geräteverwaltungssysteme, die unter anderem von Werkzeugherstellern entwickelt worden sind. Aber ich wollte eine ganzheitliche Lösung, die alle unsere Gerätetypen, unsere Fahrzeuge und auch meine Software im Büro mit einbezieht. Wir nutzen jetzt die mobile Geräteverwaltung von WinWorker mit NFC-Technik. Die zahlt sich in der Praxis immer wieder aus: Das Buchen ist wirklich einfach! Außerdem können meine Mitarbeiter anhand von Handyfotos und kurzen Notizen in der App dokumentieren, wenn sie ein Gerät verschmutzt oder defekt vorfinden. Wichtig ist diese Fotofunktion auch bei den vielen Wasserschäden, die wir beseitigen: Die hinterlegten Fotos vom Schaden und von den genutzten Bautrocknern auf der jeweiligen Baustelle sind zum einen für mich, aber auch für die Versicherung ein wichtiger Nachweis für eine ordnungsgemäße Arbeit. Ein weiterer Punkt: Für jedes Gerät können Gefährdungsbeurteilungen hinterlegt werden – so haben alle die wichtigen Hinweise zu Beginn an der Hand. Und die Möglichkeit, in unseren Firmenfahrzeugen per NFC-Scan die Fahrzeiten zu buchen, ist richtig praktisch! Es bedeutet eine deutliche Entlastung für meine Mitarbeiter, die früher aufwändig Fahrtenbuch führen mussten!“

Florian Leymann
Leymann Raumexperte, Solingen

„Seit ich WinWorker nutze, schreibe ich im Vergleich zu früher mehr als dreimal so viele Angebote – in nur der Hälfte der Zeit! Ich habe vor einiger Zeit die mobile Zeiterfassung via Handys in meinem Betrieb eingeführt. Von deren Möglichkeiten bin ich restlos begeistert! Und via iPhone habe ich den Betrieb auch von unterwegs immer im Griff.“

Udo Gend
PROKURA Cornelia Gend e. K., Gelsenkirchen

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Das sagen unsere Kunden über uns!

Unsere starken Partner

Wir freuen uns, dass wir Ihnen zu vielen Partnern passende Anbindungen zur Verfügung stellen können, damit Sie noch effizienter arbeiten können.

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Unsere Software kennen Sie bestimmt, zum Beispiel aus folgenden Medien:

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