„Und auch mit der Kundenbetreuung durch den Außendienst und die Supportmitarbeiter bin ich sehr zufrieden. Note sehr gut für WinWorker!“


Kommen Sie den gesetzlichen Dokumentationspflichten nicht ausreichend nach und sind es leid, verschmierte Stundenzettel bearbeiten zu müssen? Dann ist die Stundenmitschreibung die perfekte Lösung für Ihr Probleme.
Halten Sie die Arbeits- und Pausenzeiten Ihrer Mitarbeiter einfach und sauber am PC fest. So erfüllen Sie nicht nur auf einfache Art Ihre gesetzliche Aufzeichnungspflicht, sondern können aus den eingegebenen Daten vielmehr Ihren wirtschaftlichen Nutzen ziehen.
Der entscheidende Kostenfaktor im Handwerk ist die geleistete Arbeitszeit. Also ist es enorm wichtig, die Stunden korrekt pro Projekt zu erfassen, um nichts zu verschenken.
Mit der Stundenmitschreibung sind Sie in der Lage, die geleisteten Stunden Ihrer Mitarbeiter auf die verschiedenen Projekte und Baustellen zu verbuchen. Dabei bleibt es Ihre Entscheidung, ob Sie die Stunden z. B. positionsweise oder einfach nur global auf das entsprechende Projekt mitschreiben wollen.
Mit der Stundenmitschreibung ist die Nachkalkulation einfach, preiswert, nebenbei erledigt und ein hervorragendes Instrument für jeden Handwerksbetrieb – gerade in Kombination mit der Materialmitschreibung.
So wissen Sie als Firmenchef und Unternehmer immer, wo Sie gerade stehen. Fehlentwicklungen können frühzeitig erkannt und korrigiert werden.
Mit der WinWorker Stundenmitschreibung wissen sie genau, wo der Erfolg erwirtschaftet wird.


Gesetzliche Verpflichtungen
Mit dem Urteil vom 14.05.2019 (Az.: C-55/18) verpflichtet der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Arbeitgeber aller EU-Mitgliedsstaaten dazu, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlässlich, zugänglich und objektiv zu erfassen. Der EuGH möchte mit dem Urteilsspruch aus Brüssel sicherstellen, dass die vorgesehenen Höchstarbeitszeiten sowie die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten werden. Arbeitgeber sollen so die Gesundheit und Sicherheit ihrer Arbeitnehmer schützen.
Das deutsche Bauhauptgewerbe sowie die Baunebengewerbe kennen die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung schon wesentlich länger: Im Zuge des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und des Mindestlohngesetzes (MiLoG) müssen Arbeitszeiten genau festgehalten und dokumentiert werden. Dies betrifft neben Lohnempfängern auch Minijobber, Leih- und Zeitarbeitnehmer. Die vom Gesetzgeber geforderten Aufzeichnungen der Arbeitnehmerstunden umfasst die „Nettoarbeitszeit“ ohne Pausen. Hierbei müssen Arbeitsbeginn und –ende sowie die Gesamtdauer festgehalten werden, ebenso Projektwechsel bzw. Einsatzorte.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in mittlerweile einem Grundsatzurteil vom 13.09.2022 (1ABR 22/21) festgestellt, dass bereits durch das deutsche Arbeitsschutzgesetz die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung aller Mitarbeiter besteht.
Mobile Erweiterungen
Mit der Mobilen Zeiterfassung und dem Digitalen Stundenzettel haben Sie gleich zwei Möglichkeiten, Arbeitszeiten direkt auf der Baustelle und von unterwegs digital aufzuzeichnen. Alle Daten werden einfach ans Büro übermittelt und an die Stundenmitschreibung übergeben!
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Beim Hinterlegen der Arbeitszeiten reicht eine Gesamtstundenzahl pro Tag nicht aus! Es müssen vielmehr Beginn (Uhrzeit), Ende (Uhrzeit) und Dauer (Stunden, ggf. Minuten) sowie Projektwechsel / Einsatzort aufgezeichnet werden. Und zwar als „Nettoarbeitszeit“, also ohne Pausen. Es empfiehlt sich zumindest die tägliche Gesamtdauer der Pausen zu erfassen. Innerhalb von sieben Tagen müssen die Zeiten aufgezeichnet sein. Dabei ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Die Listen sind bis zu zwei Jahre lang aufzubewahren. Auf Verlangen des Zolls sind die Unterlagen auch am Ort der Beschäftigung bereitzuhalten.
Die Monatszeitkarte ist einer der Berichte, die Sie als Favoriten in der WinWorker Software hinterlegen können und auf die Sie somit immer blitzschnell Zugriff haben. Neben einer detaillierten Stundenaufstellung bietet Ihnen dieser Bericht auch noch eine genaue Aufstellung des Urlaubskontos Ihres Mitarbeiters, eine Dispositionsübersicht inklusive Übertrag aus dem Vorjahr, eine Auswertung der durch Krankheit bedingten Ausfallstunden und der AZK* neutralen Buchungen. Mit diesem Bericht alleine haben Sie die Be- und Auslastung Ihrer Angestellten steht es genau im Blick und sind vor allem auch Ihrer grundsätzlichen Verpflichtung dem Gesetzgeber und dessen Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) gegenüber mit größter Sorgfalt nachgekommen.
Wir beraten Sie gerne!
Die WinWorker Software unterstützt Anwender u. a. bei der Angebots- und Rechnungserstellung, bei der Kalkulation und bei der Baustellenvorbereitung sowie bei der Verwaltung aller wichtiger Daten, z. B. Kundenadressen.
WinWorker verknüpft Büro und Baustelle perfekt und sorgt dank der optimalen Auftragsvorbereitung für mehr Produktivität auf der Baustelle. Ein effizientes Management von Rechnungen und offenen Posten erhöht die Liquidität.
Die Stundenmitschreibung hilft Ihnen bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Aufzeichnungspflichten und liefert Ihnen zusätzliche Daten, um Ihren Betrieb optimieren zu können. Eine echte Win-Win-Situation!

„Und auch mit der Kundenbetreuung durch den Außendienst und die Supportmitarbeiter bin ich sehr zufrieden. Note sehr gut für WinWorker!“

„Das Raumaufmaß zum Beispiel ermöglicht einen super Workflow, es gibt im Vergleich zur händischen Erfassung mit Papier und Stift keine Lese- oder Schreibfehler mehr bei der Übertragung. Alles wird eins zu eins in das Aufmaß im Büro überspielt.“

„Jede Rechnung ist ein Projekt im WINWORKER, zu jedem Projekt gibt es eine Sammelmappe, in der sämtliche oben beschriebene Nachweise als PDF gesammelt werden. So behalten wir trotz der Fülle den Überblick.“

Das sagen unsere Kunden über uns!
Wir freuen uns, dass wir Ihnen zu vielen Partnern passende Anbindungen zur Verfügung stellen können, damit Sie noch effizienter arbeiten können.

Unsere Software kennen Sie bestimmt, zum Beispiel aus folgenden Medien:

