Zeiterfassung – aber richtig!

Zeiten erfassen im Handwerk

Zeiterfassung für Handwerker ist gar nicht schwer – mit unseren Modulen erfüllen Sie Ihre Pflicht zur Zeiterfassung nebenher!

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Unsere Produkte

zur Erfassung der Arbeitszeiten

Mobile Zeiterfassung

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Digitale Stundenzettel

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Stundenmitschreibung

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Digitale Zeiterfassung

Sie wollen den vom Gesetzgebervorgeschriebenen Anforderungen nachkommen und die Arbeits- und Pausenzeiten Ihrer Mitarbeiter gewissenhaft dokumentieren? Das soll aber nicht unnötig kompliziert oder mit hohem Aufwand verbunden sein? Dann sind Sie mit den Erweiterungen der WinWorker Software auf der sicheren Seite. Protokollieren Sie alles sauber in der Software in der Stundenmitschreibung oder lassen Sie die Zeiten mobil per Smartphone direkt von Ihren Mitarbeitern über die Mobile Zeiterfassung mitschreiben! Mit den Digitalen Stundenzetteln muss nicht jeder die eigenen Zeiten erfassen – hier übernimmt das ein Verantwortlicher auf der Baustelle für ganze Kolonnen oder einzelne Mitarbeiter.

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Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Das Urteil des Europäische Gerichtshofs (EuGH) vom 14.05.2019 (Az.: C-55/18) ist wegweisend: Alle Arbeitgeber der EU-Mitgliedsstaaten sind dazu verpflichtet, die Arbeitszeit jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters verlässlich, zugänglich und objektiv zu erfassen und zu archivieren. Der EuGH will so sicherstellen, dass die vorgesehenen Höchstarbeitszeiten genauso eingehalten werden wie die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten. Auf diese Weise sollen die Gesundheit und die Sicherheit aller Arbeitnehmer geschützt werden.

Für das deutsche Bauhauptgewerbe sowie die Baunebengewerbe ist die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung allerdings nichts Neues. Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) im Allgemeinen sowie das Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und das Mindestlohngesetzes (MiLoG) im Speziellen verpflichten Handwerksbetriebe schon lange dazu, Arbeitszeiten genau festzuhalten und langfristig zu dokumentieren. Dies betrifft nicht nur alle Lohnempfänger, sondern auch alle Minijobber sowie Leiharbeitnehmer und Zeitarbeitnehmer. Bei den vom Gesetzgeber geforderten Aufzeichnungen muss gewährleistet werden, dass die Arbeitnehmerstunden die „Nettoarbeitszeit“ ohne Pausen umfasst. Aufzeichnungspflichtig sind der Arbeitsbeginn, das Arbeitsende, die Gesamtdauer, Projektwechsel und die Einsatzorte.

Mehr zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Pflicht zur Arbeitszeiterfassung vom 14.05.2019: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuGH&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=C-55/18

Deutsche Gesetze zum Nachlesen im Internet:

Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) §1, Abs. (3) Satz 4: www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__1.html

Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), §19: www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__19.html

Mindestlohngesetz (MiLoG), §17: www.gesetze-im-internet.de/milog/__17.html

Mobile Zeiterfassung

Mit der der Mobilen Zeiterfassung von WinWorker können Ihre Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten direkt auf der Baustelle erfassen und zum Tagesabschluss ans Büro übermitteln. Automatisch werden dann alle Daten projektbezogen über die Stundenmitschreibung archiviert.

Als Chef geben Sie vor, auf Leistungen mitgeschrieben werden soll. Neben einfachen Start-/Stopp-Buchungen kann beispielsweise auf die LV-Positionen aus aktuellen Projekten oder auf Arbeitspakete mitgeschrieben werden. Die Detaillierte Buchungen sind natürlich besonders aussagekräftig und ermöglichen Ihren Mitarbeitern unter anderem die Beurteilung der eigenen Produktivität bzw. die Kontrolle der von Ihnen gemachten Vorgaben ebenso wie eine genaue Auswertung für Ihre Nachkalkulation.

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