„Und auch mit der Kundenbetreuung durch den Außendienst und die Supportmitarbeiter bin ich sehr zufrieden. Note sehr gut für WinWorker!“


Die GoBD, also die “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff”, stellen ALLE Betriebe vor besondere Herausforderungen: Wenn die umfangreichen Vorgaben nicht eingehalten werden, drohen kostspielige Steuerzuschätzungen. Die WinWorker Handwerkersoftware unterstützt Handwerker dabei, GoBD konform zu arbeiten. Und zwar so, dass der Aufwand für den Anwender so gering wie möglich bleibt. Die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia hat die GoBD Konformität unserer Module im Frühjahr 2017 nach dem Prüfstandard IDW PS 880 zertifiziert.
Der WinWorker Maßnahmenkatalog umfasst unter anderem:
Posteingang | Postausgang | Festschreibung von Stundeninformationen | Festschreibung von Kassenabschlüssen
Sie benutzen bereits eine andere Bürosoftware? Dann wechseln Sie jetzt zu uns!
Die GoBD sind in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom November 2014 veröffentlicht worden und gelten seit dem 01.01.2015 und seit dem 01.01.2017 uneingeschränkt.
Sie fordern insbesondere die Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Buchungen, Ordnung und Unveränderbarkeit der Daten von digitalen Aufzeichnungen.
Die Dokumente müssen zudem revisionssicher, im Ursprungsformat und maschinell auswertbar abgelegt werden.
Es geht um steuerlich relevante Dokumente wie Rechnungen, Gutschriften und Angebote, aber auch um Stundeninformationen, Kassenabschlüsse und vieles mehr.
Außerdem müssen alle betroffenen Betriebe eine Verfahrensdokumentation und ein Internes Kontrollsystem (IKS) vorweisen können.
Bei Nichtbeachten der Grundsätze können die Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen auf Strafzahlungen und Steuerschätzungen zurückgreifen.
„Und auch mit der Kundenbetreuung durch den Außendienst und die Supportmitarbeiter bin ich sehr zufrieden. Note sehr gut für WinWorker!“

„Das Raumaufmaß zum Beispiel ermöglicht einen super Workflow, es gibt im Vergleich zur händischen Erfassung mit Papier und Stift keine Lese- oder Schreibfehler mehr bei der Übertragung. Alles wird eins zu eins in das Aufmaß im Büro überspielt.“

„Jede Rechnung ist ein Projekt im WINWORKER, zu jedem Projekt gibt es eine Sammelmappe, in der sämtliche oben beschriebene Nachweise als PDF gesammelt werden. So behalten wir trotz der Fülle den Überblick.“

Schon gewusst? WinWorker und DATEV
WinWorker ist mit der DATEV Schnittstelle ideal an die DATEV Lösung Ihres Steuerberaters bzw. an Ihre hausinterne DATEV Software angebunden. Die Branchensoftware unterstützt als DATEV Datenaustauschformate zur Finanzbuchhaltung neben dem neuen DATEV Format auch das alte Vorgängerformat Postversandformat. Bitte beachten Sie, dass das Postversandformat seit dem 31.12.2017 eingestellt wurde.
Unter Verwendung der mit der WinWorker Software vereinbarten Prüfszenarien zu dieser Schnittstelle hat DATEV den technisch fehlerfreien Datenaustausch bestätigt.

GoBD Archiv – Die GoBD konforme Ablage Ihrer Dokumente
WinWorker unterstützt Sie als Handwerker dabei, Ihre Dokumente nach den Grundsätzen der Richtigkeit und Ordnung zu erstellen. Im WinWorker GoBD Archiv werden die Belege dann unter Beachtung der Grundsätze der Vollständigkeit, Unveränderbarkeit und Ordnung abgelegt. Nicht nur der Postausgang, sondern auch alle steuerlich relevanten Posteingangsdokumente werden so archiviert.
Selbstverständlich sorgen wir dafür, dass die Daten maschinell auswertbar sind. Die Funktionalität bildet auf der Grundlage des WinWorker Dokumentenmanagements einen wichtigen Baustein zur Erfüllung der GoBD!
Maschinelle Auswertbarkeit – ZUGFeRD – der neue Standard
Mit dem ZUGFeRD Verfahren erhalten Ihre Rechnungen neben dem Rechnungsbild (also dem sichtbaren, augenlesbaren Teil der PDF-Datei) auch einen maschinenlesbaren Teil, der als XML-Datei in die PDF eingebettet wird. Dies sorgt u.a. dafür, dass die Datei jederzeit während der Aufbewahrungsfrist auch unabhängig von der ursprünglich erstellenden Software maschinell ausgewertet werden kann.
Der ZUGFeRD Standard unterstützt die maschinelle Auswertbarkeit, die laut Abgabenordnung gefordert wird. Für andere Dokumente wie Angebote, Auftragsbestätigungen usw. haben wir ein Inhouse-Format entwickelt, das dem ZUGFeRD Standard grundsätzlich entspricht.
Fotoablage – einfach per Smartphone – Festschreibung Kasse & Stunden
Die Fotoablage ist nicht nur einfach, sondern genial! Dafür werden spezielle Dokumente verwendet. Diese enthalten einen Unterschriftsbereich, in dem der betroffene Mitarbeiter durch seine Unterschrift die Richtigkeit der Informationen des Dokuments bestätigt – so zum Beispiel seiner Stunden oder des täglichen Kassenabschlusses.
Wird der Unterschriftsblock mit der WinWorker App fotografiert, so wird die Bestätigung des Mitarbeiters inklusive des Fotos der Unterschrift an die WinWorker Software übertragen. Vollautomatisch wird dann das Originaldokument mit den von den GoBD geforderten maschinell auswertbaren Daten des gesamten Belegvorfalls und der Unterschrift des Mitarbeiters in das GoBD Archiv übertragen.
Bitte beachten Sie: WinWorker führt keine Rechts- oder Steuerberatung durch, so dass alle hier genannten Schritte nur empfohlen werden können. Fragen Sie auf jeden Fall Ihren Steuerberater zum Thema GoBD und klären Sie den Handlungsbedarf! Für die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist nur der Steuerpflichtige selbst verantwortlich!
Neben den Lösungsvorschlägen, die wir von Softwareseite liefern können, gibt es noch weitere Anforderungen der GoBD, die Sie selbst in Angriff nehmen müssen. Hierzu gehören unter anderem die folgenden Punkte:
Archivieren Sie Ihre E-Mails, um GoBD-konform zu handeln. Dazu sind verschiedene Anwendungen auf dem Markt. Wir setzten beispielsweise in unserem Hause auf eine Lösung von Barracuda, den Message Archiver. Auch bei diesem Thema gilt: Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und mit Ihrem betreuenden Systemhaus!
eder Betrieb ist verpflichtet, eine Verfahrensdokumentation zu erstellen und ein Internes Kontrollsystem (IKS) aufzubauen. Daraus muss hervorgehen, wie die Abläufe in Ihrem Betrieb organisiert sind und wie die elektronischen Belege erfasst, empfangen, verarbeitet, ausgegeben und aufbewahrt werden. Außerdem muss ersichtlich sein, wie Sie zum Beispiel die Software vor unbefugtem Zugriff schützen. Sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater über diese notwendigen und wichtigen Schritte! Sie können sich bei Fragen auch gern an Steuerberater Joachim Welper von der Concunia Steuerberatungsgesellschaft mbH wenden. Er bietet Unterstützung bei der Erstellung von Verfahrensdokumentation und IKS.
Unser Service:
Wir haben eine kurze Übersicht zusammengestellt, die aufzeigt, an welchen Stellen im Schreiben des Bundesfinanzministeriums mit den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ bestimmte Themen behandelt werden:
(Kap.= Kapitel, RZ.=Randziffer)
Anforderungungen zur Protokollierung, Rz. 59
Aufbewahrung der Daten, u.a. Rzn. 113, 117, 119, 120 Kap. 9.2
Aufbewahrung Kassenabschlüsse, u.a. Rzn. 20, 48
Aufbewahrung Stundendaten, u.a. Rzn. 20, 127
Belegsicherung, u.a. Rzn. 67-70, 77-79
Datensicherheit, u.a. Rzn. 103, 104
Dokumenten-ID, u.a. Rzn. 5, 71, 72
Entwürfe, u.a. Rz. 5
GoBD-relevante Dokumente, u.a. Kap. 1.3
Grundsätze der Wahrheit, Klarheit und fortlaufenden Aufzeichnung, u.a. Rz. 26, Kap. 3.2
– Vollständigkeit, u.a. Kap. 3.2.1
– Richtigkeit, u.a. Kap. 3.2.2
– zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen, u.a. Kap. 3.2.3
– Ordnung, u.a. Kap. 3.2.4
– Unveränderbarkeit, u.a. Kap. 3.2.5
Maschinelle Auswertbarkeit, u.a. Kap. 9.1
Mitwirkungspflicht, u.a. Kap. 11.2
Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit, u.a. Rz. 26, Kap. 3.1, 10
Unveränderbarkeit der Daten, u.a. Rzn. 58, 59, 85, 107-111
Ursprungsformat, u.a. Rzn. 132, 133
ZUGFeRD, u.a. Rzn. 125, Kap. 9.1