Die GoBD, also die “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff”, stellen ALLE Betriebe vor besondere Herausforderungen: Wenn die umfangreichen Vorgaben nicht eingehalten werden, drohen kostspielige Steuerzuschätzungen. Die GoBD lösten dabei die GDPdU ab, die “Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen” und dehnten die Anforderungen auch auf Vor- und Nebensysteme der Datenverarbeitung aus. Der in beiden Verwaltungsvorschriften geforderte Datenzugriff umfasst dabei auch eine Datenträgerüberlassung, also einen Export der steuerlich relevanten Daten in maschinenlesbarer Form.
Im folgenden Video zeigen wir, was die GoBD für Anforderungen stellen.
Wie wir diese Vorgaben verstehen und welche Lösungswege wir erarbeitet haben, finden Sie im Verlauf dieser Seite.
Die Anforderungen der GoBD müssen von jedem Betrieb erfüllt werden!
Im Schreiben des Bundesfinanzministeriums werden besondere Ansprüche an Sie als Steuerpflichtigen gestellt, wenn Sie steuerlich relevante Daten und Belege, wie z.B. Rechnungen, digital per Software erstellen oder bearbeiten. Wird bei einer Betriebsprüfung festgestellt, dass Sie nicht GoBD-konform arbeiten, riskieren Sie kostspielige Steuerzuschätzungen!
Die GoBD, also die “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff”, stellen ALLE Betriebe vor besondere Herausforderungen: Wenn die umfangreichen Vorgaben nicht eingehalten werden, drohen kostspielige Steuerzuschätzungen. Die GoBD lösten dabei die GDPdU ab, die “Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen” und dehnten die Anforderungen auch auf Vor- und Nebensysteme der Datenverarbeitung aus. Der in beiden Verwaltungsvorschriften geforderte Datenzugriff umfasst dabei auch eine Datenträgerüberlassung, also einen Export der steuerlich relevanten Daten in maschinenlesbarer Form.
Im folgenden Video zeigen wir, was die GoBD für Anforderungen stellen.
Wie wir diese Vorgaben verstehen und welche Lösungswege wir erarbeitet haben, finden Sie im Verlauf dieser Seite.
Die Anforderungen der GoBD müssen von jedem Betrieb erfüllt werden!
Im Schreiben des Bundesfinanzministeriums werden besondere Ansprüche an Sie als Steuerpflichtigen gestellt, wenn Sie steuerlich relevante Daten und Belege, wie z.B. Rechnungen, digital per Software erstellen oder bearbeiten. Wird bei einer Betriebsprüfung festgestellt, dass Sie nicht GoBD-konform arbeiten, riskieren Sie kostspielige Steuerzuschätzungen!
Das Produkt:
Das sagen unsere Kunden
Das sagen unsere Kunden
3 Gründe für unseren GoBD-Maßnahmenkatalog




Keine Angst vor der Steuerprüfung
Keine Angst vor der Steuerprüfung. Mit dem zertifizierten GoBD-Maßnamenkatalog haben Sie die perfekte Grundlage, um softwareseitig GoBD-konform zu arbeiten. Zusammen mit einer Verfahrensdokumentation und einem internen Kontrollsystem (IKS) sind Sie bestens vorbereitet, wenn es tatsächlich einmal zu einer Steuerprüfung kommen sollte.




Datenträgerüberlassung
Sollte von Seiten der Finanzbehörde eine Datenträgerüberlassung nach Z3 gefordert werden, ist dies mit der WinWorker Software kein Problem: Damit alle geforderten Daten nach den Vorgaben der GoBD exportiert werden, hat WinWorker auch die Datenträgerüberlassung zertifizieren lassen!




GoBD-Archiv
Ist Ihr GoBD-Archiv einmal eingerichtet, werden alle Dokumente, die Sie für die Archivierung bestimmt haben, automatisch an das GoBD-Archiv übertragen und nach den Vorgaben der GoBD unveränderbar und revisionssicherabgelegt.
Die GoBD-Anforderungen
Individuelle Fragen & Antworten
Die GoBD betreffen jeden Unternehmer! Sobald Sie am PC Rechnungen bearbeiten und speichern, müssen Sie GoBD-konform arbeiten!
Generell gilt: Wenn Sie eine Software zur Rechnungserstellung einsetzen, also auch die WinWorker Software, müssen Sie GoBD-konform arbeiten!