Besondere Geschäftsbedingungen für Apps

der WinWorker GmbH (BGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1)        Die nachstehenden Besonderen Geschäftsbedingungen der WinWorker GmbH, Emmericher Weg 12, 47574 Goch (nachfolgend „WW“) gelten für Verträge über die Nutzung von WinWorker Apps, die WW mit ihren Kunden abschließt.

(2)        Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von WW gelten uneingeschränkt. Die nachstehenden Besonderen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend und gehen bei Abweichungen von den AGB diesen vor.

(3)        Änderungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen bleiben in einem dem Kunden zumutbaren Umfang vorbehalten. Die jeweils aktuell gültigen AGB sowie die nachstehenden Besonderen Geschäftsbedingungen sind abrufbar unter www.winworker.de/agbs.

 

§ 2 Nutzung

(1)        Als WinWorker Apps gelten alle für mobile Geräte aus dem Google Play Store, Apple App Store oder über WW direkt ausgelieferte mobile WinWorker Anwendungen.

(2)        Voraussetzung für die Nutzung ist ein gültiger Support- und Softwarepflegevertrag sowie WinWorker App Lizenzierungsvertrag. Die Nutzung von Apps steht und fällt damit.

(3)        Technische Voraussetzung für die einwandfreie Nutzung der Apps sind, neben einer zeitgemäßen Internetverbindung, kompatible Geräte sowie die kompatible Version des für die jeweiligen Apps vorgesehenen Betriebssystems. Es obliegt allein dem Kunden, die technischen Voraussetzungen zu schaffen und/ oder diese gegebenenfalls vorher Abschluss des Vertrages zu überprüfen. Auch regelmäßige Aktualisierungen des mobilen Endgeräts des Nutzers können erforderlich sein. Eine Liste kompatibler Geräte und Betriebssysteme findet sich unter: https://www.winworker.de/App-Technik

(4)        Die Kommunikation der Apps mit der WinWorker Installation des Kunden erfolgt über von WW zur Verfügung gestellte Kommunikationsserver. WW kann die Kompatibilität der Apps zu den Kommunikationsservern sowie der Kommunikationsserver zu den WinWorker Installationen (Transportweg) nur für einen begrenzten Zeitraum aufrechterhalten. WW ist bemüht die Kompatibilität – ausgehend von der jüngsten Komponente – für mindestens 12 Monate zu erhalten.

(5)        WW stellt Aktualisierungen für die Apps sowie die WinWorker Installation im Rahmen aktiver Verträge bereit. Der Anwender hat dafür Sorge zu tragen, dass er die ihm überlassenen bzw. zur Verfügung gestellten Programmaktualisierungen für die WinWorker Installation und für die Apps rechtzeitig installiert. WW behält sich das Recht vor, insbesondere ältere Versionen der Apps von der Nutzung auszuschließen.

(6)        WW hat jederzeit das Recht, Veränderungen an der Funktionalität seiner Produkte sowie an den Datenübertragungstechniken zwischen der WinWorker Software und der Apps vorzunehmen. Aufgrund der technischen Rahmenbedingungen kann WW immer nur einen Stand der Apps pflegen und diesen jeweils aktuellsten über den Apple App Store bzw. Google Play Store verbreiten.

(7)        Sämtliche durch WW angebotene Apps werden auf gehosteten Servern in deutschen Rechenzentren betrieben. WW kann die Funktionalität und Verfügbarkeit nicht zu 100% sicherstellen. WW kann keine Gewährleistung für eine unterbrechungs- und störungsfreie Kommunikation im Hinblick auf jegliche Komponenten des Transportwegs übernehmen. WW behält sich vor, jederzeit Unterhalts- und/oder Wartungsarbeiten am Kommunikationsserver auszuführen. Diese können u. U. zu Betriebsunterbrechungen führen.

 

§ 3 Haftung

WW übernimmt keine Garantien in Bezug auf Zuverlässigkeit, Funktionalität, Verfügbarkeit oder Eignung der App für die Zwecke des Kunden. Soweit nicht wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird, ist eine Haftung von WW ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

 

§ 4 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Besonderen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der Besonderen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

 

Ergänzende Bedingungen

Ergänzend gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der WW für alle Lieferungen und Leistungen, abrufbar unter www.winworker.de/agbs.

Stand: 21.07.2020