Besondere Geschäftsbedingungen Support- und Softwarepflege

der WinWorker GmbH (BGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1)        Die nachstehenden Besonderen Geschäftsbedingungen der WinWorker GmbH, Emmericher Weg 12, 47574 Goch (nachfolgend „WW“) gelten für Support- und Softwarepflegeverträge, die WW mit ihren Kunden abschließt.

(2)        Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von WW gelten uneingeschränkt. Die nachstehenden Besonderen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend und gehen bei Abweichungen von den AGB diesen vor.

(3)        Änderungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen bleiben in einem dem Kunden zumutbaren Umfang vorbehalten. Die jeweils aktuell gültigen AGB sowie die nachstehenden Besonderen Geschäftsbedingungen sind abrufbar unter www.winworker.de/agbs.

 

§ 2 Leistungsumfang

(1)        WW erbringt folgende Leistungen:

  • Der Kunde hat die Möglichkeit, im Ticketsystem Fragen zur WW Standardsoftware zu stellen, die sich auf die Anwendung der WW Standardsoftware oder auf Bugs/Probleme beziehen.
  • Programm-Update, sofern es sich um von WW entwickelte (proprietäre) Software handelt
  • kostenlose Informationen/ Mailings
  • preisreduzierte Programmschulung
  • Fernwartung über hauseigene Software (SPRS) von WW

(Leistungsvoraussetzung ist ein Internetzugang mit einer Mindestbandbreite von DSL 6000 sowie die Einwilligung des Kunden in Form eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrages [AVV] mit WW)

(2)        WW schuldet die Softwarepflege nach dem Stand der Technik. Die Leistungen werden nur in Bezug auf den zuletzt und den unmittelbar zuvor von WW ausgelieferten Stand erbracht und dies unter Berücksichtigung der Interessen der Gesamtheit aller Softwarenutzer.

(3)        WW liefert die Programmupdates so aus, wie ihr dies für die erste Auslieferung nach dem Softwarekaufvertrag gestattet war. Bei einer Änderung des Standes der Technik und/ oder unverhältnismäßigem Aufwand im Zusammenhang mit dieser Auslieferungsform ist WW berechtigt, eine Änderung der Auslieferungsform vorzunehmen.

 

§ 3 Entgelt, Fälligkeit, Verzug

(1)        Das  Entgelt für die Softwarepflege ist jährlich im Voraus ab Datum der Unterzeichnung des Vertrages zur Zahlung fällig. Hierbei werden nur Softwareprodukte berücksichtigt, die durch WW entwickelt werden.

(2)        Sofern der Kunde weitere Softwaremodule und/ oder Arbeitsplatzlizenzen erwirbt, erhöht sich das monatliche Entgelt um 2,6% des Listenpreises der jeweils vom Kunden erworbenen Module und/ oder Lizenzen.

(3)        Kommt der Kunde mit der Zahlung des Entgelts um mehr als 2 Wochen in Verzug, ist WW berechtigt, sämtliche vertraglich geschuldeten Leistungen unverzüglich einzustellen (Zurückbehaltungsrecht). Der Bestand des Vertragsverhältnisses bleibt hiervon unberührt.

 

§ 4 Rechte

Der Kunde hat an den ihm im Rahmen der Pflege überlassenen Programmupdates die im Rahmen des Softwarekaufvertrages genannten Rechte. Er darf jedoch stets nur eine Version produktiv nutzen.

 

§ 5 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1)        Die Laufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate ab Datum der Unterzeichnung des Vertrages (Mindestlaufzeit). Während dieser Laufzeit ist der Vertrag aus wichtigem Grund bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kündbar.

(2)        Der Vertrag verlängert sich über die vereinbarte Mindestlaufzeit hinaus um weitere 12 Monate, sofern er nicht bis spätestens 6 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(3)        Sämtliche Kündigungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

 

§ 6 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Besonderen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der Besonderen Geschäftsbedingungen  im Übrigen nicht. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

 

Ergänzende Bedingungen

Ergänzend gelten die Geschäftsbedingungen der WW und Leistungen, abrufbar unter www.winworker.de/agbs.

Stand 21.07.2020