Mit dem ZUGFeRD-Verfahren erhalten Ihre Rechnungen neben dem Rechnungsbild (also dem sichtbaren, augenlesbaren Teil der PDF-Datei) auch einen maschinenlesbaren Teil, der als XML-Datei in die PDF eingebettet wird. Dies sorgt u.a. dafür, dass die Datei jederzeit während der Aufbewahrungsfrist auch unabhängig von der ursprünglich erstellenden Software maschinell ausgewertet werden kann. Der ZUGFeRD-Standard unterstützt die maschinelle Auswertbarkeit, die laut Abgabenordnung §147 Absatz 2 Nr.2 gefordert wird. Siehe dazu folgende Rz. im Erlass zu den GoBD: Rz. 125 ¹, sowie das gesamte Kapitel 9.1 (maschinelle Auswertbarkeit) ¹.