Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Miete/Abo (On Premise)

der WinWorker GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen „Mietmodell“ der WinWorker GmbH
Emmericher Weg 12, 47574 Goch

Stand 23.10.2023

1 Anwendungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WinWorker GmbH, Emmericher Weg 12, 47574 Goch (nachfolgend „WW“) gelten für alle Verträge von WW mit dem Kunden, die dem sachlichen Anwendungsbereich in Ziffer 1.2 unterfallen.

1.2 Sachlicher Anwendungsbereich dieser AGB ist

(1) die auf die Vertragslaufzeit befristete Überlassung der WW Standardsoftware im vertraglich vereinbarten Umfang (bestehend aus den Grundfunktionen der WW Standardsoftware sowie, sofern vereinbart, weiterer Zusatzmodule) nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe von Ziffer 6;

(2) die auf die Vertragslaufzeit befristete Nutzungsmöglichkeit der WW Apps nach Ziffer 7 im vertraglich vereinbarten Umfang (bestehend aus den Grundfunktionen der WW App „WinWorker“ sowie, sofern vereinbart, weiterer Zusatzmodule und Apps);

(3) die Analyse und Bearbeitung von Mängeln während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe von Ziffer 15;

(4) die Überlassung von Programm-Updates nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung, sofern es sich um von WW entwickelte (proprietäre) Standardsoftware handelt;

(5) mit der Überlassung der WW Software in Zusammenhang stehende Dienstleistungen entsprechend der Leistungsbeschreibung.

1.3 Schulungen, die über das Onboarding hinausgehen, Seminare sowie die Entwicklung/Überlassung von Individualsoftware sind von WW nicht geschuldet und fallen nicht unter diese AGB. Sofern der Kunde Interesse an diesen separaten Leistungen hat, kann ein separater Vertrag hierüber bei WW angefragt werden.

2 Begriffe

Die nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge gelisteten Begriffe sind für diese AGB und für die auf den AGB basierenden bzw. diese einbeziehenden Angebote sowie die zwischen den Parteien geführte Kommunikation maßgeblich.

2.1 Angebot bezeichnet ein Angebot von WW zur Erbringung von Leistungen, die vom sachlichen Anwendungsbereich dieser AGB erfasst werden, einschließlich der im Angebot in Bezug genommenen Dokumente in der jeweils anwendbaren Fassung.

2.2 Auftragsbestätigung bezeichnet die rechtlich verbindliche Mitteilung von WW gegenüber dem Kunden nach dessen Bestellung aufgrund des Angebots zum Abschluss des Vertrags.

2.3 Bestellung bezeichnet die rechtlich verbindliche, auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Mitteilung des Kunden aufgrund des Angebots von WW.

2.4  Kunde bezeichnet den gewerblichen (Unternehmen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen) Kunden der WW.

2.5 Partei bezeichnet WW oder den Kunden, Parteien bezeichnet WW und den Kunden.

2.6 Vertrag bezeichnet die aus den in Ziffer 4 benannten Bestandteilen bestehende Vereinbarung zwischen WW und dem Kunden über die unter diese AGB fallenden Leistungen.

2.7 WW Apps bezeichnet alle von WW für mobile Geräte über den Google Play Store oder den Apple App Store ausgelieferte mobile Anwendungen der WW Software.

2.8 WW Standardsoftware bezeichnet die unter diesen AGB an den Kunden lizenzierte Standardsoftware gemäß der Leistungsbeschreibung.

3 Vertragsschluss

WW übermittelt dem Kunden ein Angebot über Leistungen, die unter den sachlichen Anwendungsbereich dieser AGB fallen. Angebote von WW sind unverbindlich und freibleibend. Im Einverständnisfall übermittelt der Kunde eine Bestellung auf Basis des Angebots. Rechtlich stellt diese Bestellung das bindende Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages mit WW dar. Der Vertrag kommt mit Zugang einer Auftragsbestätigung beim Kunden oder durch die Durchführung des Auftrags zustande.

4 Bestandteile von Verträgen, Geltungsreihenfolge

4.1 Der Vertrag besteht aus den folgenden Bestandteilen in der angegebenen Geltungsreihenfolge: (i) schriftliche individuelle Vereinbarungen, (ii) Auftragsbestätigung, (iii) Angebot, (iv) Bestellung des Kunden, (v) diesen AGB.

4.2 Nicht Bestandteil des Vertrags werden AGB des Kunden, es sei denn, WW stimmt der Einbeziehung von AGB des Kunden ausdrücklich schriftlich zu.

5 Leistungsbeschreibung

5.1 Die Beschreibung der unter dem Vertrag zu erbringenden Leistungen ergibt sich abschließend aus dem Vertrag und den in Bezug genommenen Dokumenten. Darüberhinausgehende Leistungen werden nicht angeboten und sind nicht geschuldet.

5.2 Nicht Bestandteil der Leistung ist die Bereitstellung eines Amazon AWS-Kontos. Entscheidet sich der Kunde für die Nutzung der Funktionen des „GoBD Maßnahmenpakets“, für welches ein Amazon AWS-Konto benötigt wird, hat WW keinen Einfluss auf die Sicherheit und Verfügbarkeit der Daten des Kunden bei Amazon AWS. Der Zugriff von WW auf das Amazon AWS-Konto des Kunden erfolgt dabei lediglich über eine von Amazon bereitgestellte Schnittstelle (API), auf die WW keinen direkten Einfluss hat.

5.3 Zusicherungen und Garantien werden nicht gegeben und bedürfen im Einzelfall der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung der WW.

6 Rechteeinräumung

6.1 Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung der Vergütung nach Ziffer 11 das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der WW Standardsoftware in dem im Vertrag eingeräumten Umfang. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen der WW Standardsoftware.

6.2 Der Kunde ist ausschließlich dann berechtigt, die WW Standardsoftware zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und WW die notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Kunden zugänglich macht. Darüber hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung, Bearbeitung oder Dekompilierung berechtigt.

6.3 Rechte an Marken oder Kennzeichen von WW, gleich in welcher Bereitstellungsform, werden dem Kunden über den Vertrag nicht eingeräumt.

6.4 Sämtliche Leistungsschutzrechte an der WW Standardsoftware und/oder im Zusammenhang mit der WW Standardsoftware stehender Unterlagen stehen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich WW zu. Der Kunde verpflichtet sich, WW unverzüglich Schutzrechtsbehauptungen Dritter anzuzeigen und WW im Weiteren die Rechtsvertretung zu überlassen. WW ist in diesem Zusammenhang berechtigt, aufgrund von Schutzrechtsverletzungen Dritter notwendige Änderungen an der WW Standardsoftware auf eigene Kosten vorzunehmen.

6.5 WW ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbedingungen in einem dem Kunden zumutbaren Umfang und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften durch entsprechende technische Vorkehrungen zu überwachen.

7 WW Apps

7.1 WW stellt dem Kunden stets die Grundfunktionen der WW App „WinWorker“ im Standardumfang entsprechend der Leistungsbeschreibung zur Verfügung. Darüber hinaus kann der Kunde weitere Zusatzmodule der WW App „WinWorker“ sowie separate WW Apps während der Vertragslaufzeit nutzen, sofern und soweit dies vertraglich vereinbart ist.

7.2 WW stellt Aktualisierungen für die WW Apps im Rahmen aktiver Verträge bereit. Der Anwender hat dafür Sorge zu tragen, dass er die ihm überlassenen bzw. zur Verfügung gestellten Programmaktualisierungen für die WW Apps rechtzeitig installiert. WW behält sich das Recht vor, insbesondere ältere Versionen der WW Apps von der Nutzung auszuschließen.

7.3 WW hat jederzeit das Recht, Veränderungen an der Funktionalität der WW Apps sowie an den Datenübertragungstechniken zwischen der WW Standardsoftware und der WW Apps vorzunehmen. Aufgrund der technischen Rahmenbedingungen kann WW immer nur einen Stand der WW Apps pflegen und diesen jeweils aktuellsten Stand über den Apple App Store bzw. Google Play Store verbreiten.

7.4 Sämtliche durch WW angebotene WW Apps werden auf gehosteten Servern in deutschen Rechenzentren betrieben. WW kann die Funktionalität und Verfügbarkeit nicht zu 100% sicherstellen. WW kann keine Gewährleistung für eine unterbrechungs- und störungsfreie Kommunikation im Hinblick auf jegliche Komponenten des Transportwegs übernehmen. WW behält sich vor, jederzeit Unterhalts- und/oder Wartungsarbeiten am Kommunikationsserver auszuführen. Diese können u. U. zu Betriebsunterbrechungen führen.

8 Lieferung, Termine

8.1 Von WW angegebene Lieferfristen, -zeiten und -termine bzw. Fristen/Zeiten/Termine zur Erbringung von Leistungen (nachfolgend „Lieferfristen“) sind Planungstermine und nur verbindlich, wenn ihre Verbindlichkeit ausdrücklich mindestens in Textform bestätigt wurde.

8.2 Die Einhaltung mindestens in Textform als verbindlich vereinbarter Lieferfristen setzt voraus, dass der Kunde sämtliche für die Lieferung bzw. Leistung erforderlichen Informationen und Zahlungen rechtzeitig zur Verfügung stellt, insbesondere die ihm jeweils obliegende Mitwirkung oder Zahlung erbringt. Anderenfalls verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Lieferfristen.

8.3 Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger, mangelfreier, vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Unverschuldete Ereignisse jedweder Art, welche die Belieferung von WW oder die Auslieferung/Bereitstellung verzögern oder in sonstiger Weise behindern (z. B. Ein‐ und Ausfuhrbeschränkungen behördlicher Art, Mobilmachung, Krieg, Terror, Terrorwarnungen, Blockade, Streik, Aussperrung usw.) befreien WW für die Dauer ihrer Auswirkungen von ihrer Leistungspflicht. Wird WW die Lieferung aufgrund derartiger Ereignisse für die Dauer unmöglich, ist sie berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

8.4 Teilleistungen und -Lieferungen sind in zumutbaren Umfang zulässig.

9 Pflichten/Mitwirkung des Kunden

9.1 Entscheidet sich der Kunde für die Nutzung des Zusatzmoduls „GoBD-Maßnahmenpaket“, ist er verpflichtet, auf eigene Kosten ein eigenes Amazon AWS-Konto anzulegen, welches ausschließlich für die Nutzung der WW Standardsoftware ohne Vornahme etwaiger technischer Veränderungen zu verwenden ist.

9.2 WW überlässt dem Kunden die Software als Download über das Internet; der zur Nutzung der Software benötigte Lizenzkey wird dem Kunden per E-Mail überlassen.

9.3 Im Falle der Rücksendung eines Dongles an WW (z.B. bei Vertragsbeendigung oder Auswechselung des Dongle) ist der Kunde verpflichtet, diesen in einer für den Schutz vor Beschädigung bei der Versendung geeigneten Versandverpackung (z.B. Luftpolstertasche) als Einschreiben mit Rückschein zu versenden.

9.4 Der Kunde wird außerdem alle ihm zumutbaren, für die Erbringung der von WW unter dem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendigen Mitwirkungsleistungen (Tätigkeiten) und Beistellungsleistungen (Sachen und ggf. Rechte), im Folgenden gemeinsam als „Mitwirkung“ bezeichnet, auf seine Kosten erbringen.

9.5 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

9.5.1 sämtliche WW bekannt gemachten Adress- und Kontaktdaten aktuell zu halten und WW über etwaige Änderungen dieser Daten unverzüglich zu informieren;

9.5.2 eine fortlaufend erreichbare und kundenseitig mindestens täglich abgerufene E-Mailadresse für den Kontakt mit WW zu benennen;

9.5.3 die für die Durchführung des Vertrags erforderlichen und technisch geeigneten IT-Systeme betriebsbereit zu halten sowie die sonst für die Durchführung des Vertrages notwendigen technischen Einrichtungen – wie Stromversorgung, Telefonverbindungen und Datenfernübertragungsleitungen – funktionsbereit zu halten;

9.5.4 bei Vertragsschluss einen qualifizierten Ansprechpartner nebst Vertreter für die Dauer des Vertrags zu benennen, der alle für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt;

9.5.5 eine an der Gefahr des möglichen Ausfalls der WW Standardsoftware  und der Bedeutung der Daten orientierte, mindestens kalendertägliche Datensicherung auf eigene Kosten durchzuführen und alle im Zusammenhang mit dem Vertrag verwendeten oder erzielten Daten, insbesondere die erzeugten Anwendungsdaten, in maschinenlesbarer Form als Sicherungsgut in einer Weise bereitzuhalten, die eine Rekonstruktion verlorener Daten mit vertretbarem Aufwand ermöglicht;

9.5.6 sich um zügige und zielgerichtete Kommunikation zu bemühen.

9.6 Leistet der Kunde eine erforderliche Mitwirkung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Aufwendungen und Schäden vom Kunden zu tragen. Weitergehende Ansprüche von WW bleiben vorbehalten.

10 Änderungen der AGB und Leistungsbeschreibung

10.1 Die AGB und die Leistungsbeschreibung können von WW aus sachlichen Gründen geändert werden, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen oder Änderungen der Rechtsprechung/Gesetzgebung. Die Änderung darf nicht dazu führen, dass das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört wird.

10.2 Änderungen der AGB/Leistungsbeschreibung werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Dem Kunden steht bei Änderungen, die nicht ausschließlich zu seinen Gunsten sind, das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) zu kündigen. Hierauf wird der Kunde in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

11 Vergütung, Abrechnung und Verzug

11.1 Die zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem Angebot.

11.2 Sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart, ist die Vergütung als Vorauszahlung für die Vertragsgrundlaufzeit bzw. für die Verlängerungszeiträume zu zahlen. Sofern Rechnungen von WW keine abweichenden Fälligkeitstermine enthalten, sind Rechnungen von WW mit Rechnungsstellung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

11.3 Sofern die Parteien im Angebot eine monatliche Zahlung vereinbaren, stellt WW dem Kunden die Leistung im Voraus als Jahresrechnung, aus der sich die monatlichen Fälligkeitstermine ergeben, in Rechnung. Monatliche Rechnungen erfolgen nicht. Kommt der Kunde mit der Zahlung einer monatlichen Rate entsprechend der in der Jahresrechnung angegebenen Fälligkeitstermine in Verzug, wird der gesamte ausstehende Restbetrag unmittelbar zur Zahlung fällig. Gleiches gilt, wenn eine Bonitätsprüfung nach Ziffer 12 negativ ausfällt.

11.4 Alle in Dokumenten von WW genannten Preise sind Nettopreise, sie schließen Verpackung, Fracht, Versicherung, Versand, etwaige Auslagen und Umsatzsteuer nicht ein.

11.5 Mit Ablauf geltender Zahlungsfristen kommt der Kunde in Verzug. Sind keine Zahlungsfristen vereinbart, kommt der Kunde nach § 286 Abs. 3 S. 1 BGB in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Die Geldforderung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. WW behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

11.6 Bei mehr als nur geringfügigem Zahlungsverzug ist WW unbeschadet anderer Rechte berechtigt, die Dienste vorübergehend, d.h. bis zur Beendigung des Verzugs, einzustellen. Unter einem mehr als nur geringfügigen Zahlungsverzug wird jedenfalls ein Verzug mit einem Betrag verstanden, der mehr als 50% (fünfzig Prozent) einer monatlichen Vergütung oder 10% einer jährlichen Vergütung ausmacht.

11.7 WW ist berechtigt, im Verzugsfall eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu erheben.

11.8 Überweisungskosten, Diskontspesen sowie alle übrigen Einziehungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei Bank- und Rücklastschriften hat der Kunde die anfallenden Rücklastschriftgebühren der Bank sowie eine Bearbeitungsgebühr für WW in Höhe von 15,00 € zu zahlen.

11.9 Wechsel und Schecks sind ausgeschlossen.

11.10 WW ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen.

11.11 WW ist befugt, nach Vertragsschluss für sie eintretende und bei Vertragsschluss unvorhersehbare Mehrbelastungen (z. B. Erhöhung der Umsatzsteuer, sich verändernde Marktbedingungen, Veränderungen in den Beschaffungspreisen) an den Kunden weiter zu berechnen, sofern zwischen Vertragsschluss und Lieferung bzw. Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen. Im Falle der Berechnung einer Mehrbelastung wird WW dies dem Kunden vor deren Wirksamwerden mitteilen. Dem Kunden steht dann ein Kündigungsrecht zu, das er nach Mitteilung der Mehrbelastung auf den Zeitpunkt des Eintritts der Preisänderung schriftlich ausüben kann.

11.12 Der Kunde ist zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten und/oder Aufrechnung nur in Bezug auf rechtskräftig festgestellte, unbestrittene oder von WW anerkannte Forderungen berechtigt.

12 Bonitätsprüfung

WW ist berechtigt, zum Schutz vor Forderungsausfällen, insbesondere vor bzw. bei Vertragsschluss sowie bei vermuteter Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, etwa bei ausbleibender oder verzögerter Zahlung, (Bonitäts-)Auskünfte über den Kunden bei einer Wirtschaftsauskunftei einzuholen und insoweit personenbezogene Vertragsdaten an diese zu übermitteln.  WW arbeitet hierfür mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss zusammen. Weitere Informationen sind unter www.winworker.de/merkblatt_dsgvo/ abrufbar.  WW ist berechtigt, bei negativer Bonitätsauskunft des Kunden eventuell vereinbarte monatliche Zahlungen auf jährliche Vorauszahlungen umzustellen und die Leistung von der Vorauszahlung abhängig zu machen. Weitergehende Rechte von WW bleiben vorbehalten.

13 Geheimhaltung, Nichtverwendung

13.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten In­for­mationen, die explizit als vertraulich bezeichnet werden oder eindeutig als Betriebs‐ und Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind oder entsprechend als solche gekennzeichnet wurden, vertraulich zu behandeln, nur solchen Personen zugäng­lich zu machen, die sie für die Durchführung des Vertrages benötigen, und ausschließlich für Zwecke der Zusammenarbeit unter dem Vertrag zu verwenden. Die Geheimhaltungs- und Nichtverwendungsabrede gilt für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit.

13.2 Keine geheimhaltungsbedürftige Information ist eine sachlich unter Ziffer 13.1 fallende Information, deren Kenntniserlangung durch die jeweils andere Partei vor oder nach Zustandekommen des Vertrages unter § 3 GeschGehG fällt. Untersagt ist jedoch das Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen eines Produkts oder Gegenstands, welches sich im rechtmäßigen Besitz der Partei befindet. Geheimhaltungsbedürftige Informationen des Kunden können zudem von WW oder deren Subunternehmer verwendet werden, soweit dies notwendig ist, um den Vertrag durchzuführen und insbesondere, um die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

13.3 Die Parteien stellen insbesondere durch geeignete vertragliche Vereinbarungen sicher, dass auch ihre jeweils unter dem Vertrag eingesetzten oder mit der Nutzung von Diensten befassten Mitarbeiter entsprechend zur Geheimhaltung ver­pflichtet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dasselbe gilt, wenn sich die Parteien unter dem Vertrag zur Erbringung ihrer Leistung oder Mitwirkung sonstiger Dritter bedienen. Die Parteien werden einander die Einhaltung dieser Ver­pflichtungen auf Wunsch schriftlich nachweisen.

13.4 Die Parteien werden sich gegenseitig, insbesondere im Rahmen gesetzlich, gerichtlich oder behördlich erzwungener Auskunftspflichten, soweit wie dies möglich und erlaubt ist, über die Auskunftserteilung informieren und sich bei deren Erfüllung gegenseitig unterstützen.

13.5 Geheimhaltungsbedürfte Informationen dürfen von den Parteien bis zum Ablauf von Verjährungsfristen für etwaige Ansprüche, mindestens jedoch bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit, aufbewahrt werden. Dies gilt auch für den Nachweis des vertragsgemäßen Verhaltens im Verhältnis zu Dritten einschl. Subunternehmern.

14 Datenschutzbestimmungen

14.1 Die Parteien halten die auf sie bzw. ihre im Zusammenhang mit den Diensten unter dem Vertrag stehenden Geschäftsaktivitäten jeweils anwend­baren datenschutz­rechtlichen Bestimmungen ein.

14.2 Zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden ausschließlich Personen ein­gesetzt, die auf die Einhaltung (i) der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und (ii) der Weisungen des Verantwortlichen verpflichtet sind.

14.3 Soweit personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag durch WW oder einen Sub­unternehmer verarbeitet werden, gelten die allgemeinen Ergänzungsbedigungen zur Auftragsverarbeitung in der jeweils aktuellen Fassung. Zu finden unter: https://winworker.de/allgemeine-ergaenzungsbedingungen-zur-auftragsverarbeitung

15 Anwendungssupport

15.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, im Ticketsystem Fragen zur WW Standardsoftware zu stellen, die sich auf die Anwendung der WW Standardsoftware oder auf Bugs/Probleme beziehen. Sofern die Frage über das Ticketsystem nicht beantwortet werden kann, kann der Kunde diese Fragen auch per E-Mail an WW richten oder sich telefonisch zu den in Ziffer 16.2 genannten Servicezeiten melden. WW wird versuchen, die Fragen zu beantworten und den Kunden bei Bugs/Problemen mit der WW Standardsoftware zu unterstützen.

16 Analyse und Bearbeitung von Mängeln

16.1 WW wird die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der WW Standardsoftware während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten. WW wird auftretende Mängel in angemessener Zeit beseitigen. Die Mangelbeseitigung kann auch durch Übergabe oder Installation einer neuen Programmversion oder eines Workaround erfolgen. In der Regel erfolgt die Mangelbeseitigung durch Fernwartung; Voraussetzung ist die Einhaltung der in Ziffer 9.5.3 genannten technischen Voraussetzungen durch den Kunden.

16.2 Der Kunde ist verpflichtet, WW Mängel der Standardsoftware nach deren Entdeckung unverzüglich ausschließlich über das bereitgestellte Ticketsystem anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände. Lediglich bei Ausfall des Ticketsystems, erfolgt die Meldung per E-Mail oder über die telefonische Hotline. Die telefonische Hotline steht dem Kunden von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage und Feiertage in NRW zur Verfügung.

16.3 Befolgt der Kunde Betriebsanweisungen von WW nicht oder nimmt der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an den Diensten vor oder lässt diese durch Dritte vornehmen, entfallen die Mängelansprüche des Kunden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich ist. WW steht auch nicht für Mängel ein, die auf unsachgemäße Bedienung sowie Betriebsbedingungen oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Kunden zurückzuführen sind.

17 Haftung

17.1 WW haftet dem Kunden unter allen vertraglichen und gesetzlichen Haftungsgründen (insbesondere Mängelhaftung, Unmöglichkeit, Verzug, Schlechtleistung, unerlaubte Handlung, Eingriff in Rechte Dritter) ausschließlich gemäß den nachstehenden Regelungen.

WW haftet

17.1.1 im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und bei Übernahme einer schriftlichen (§ 126 Abs. 1 BGB) Garantie nach den gesetzlichen Regelungen.

17.1.2 Im  Falle der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet WW nur für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden und nicht für indirekte Schäden (d.h. Schäden, die nicht an dem Gegenstand der Leistung bzw. dem Produkt selbst eintreten) sowie nicht für entgangenen Gewinn (§ 252 BGB). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren ordnungsgemäße Erbringung die Durchführung bzw. Erfüllung des Vertrages erst ermöglicht. Im Übrigen wird die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

17.1.3 Die Haftung von WW für einfache Fahrlässigkeit nach Ziffer 17.1.2. ist der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag in Höhe der vereinbarten jährlichen Vergütung je Schadensereignis, und einen Betrag in Höhe des Dreifachen der vereinbarten jährlichen Vergütung für alle Haftungsfälle unter dem Vertrag.

17.1.4 WW haftet außerdem nicht für den Verlust von Daten, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung des Kunden nicht eingetreten wäre. Die Haftung von WW für Datenverlust ist im Falle von einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung des Kunden eingetreten wäre.

17.2 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.

17.3 Die Haftung von WW nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

17.4 Sofern nicht das Produkthaftungsgesetz greift oder eine Haftung nach Ziffer 17.1.2 besteht, verjähren Ansprüche des Kunden mit Ablauf eines Jahres; hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist findet § 199 Abs. 1 BGB Anwendung.

18 Laufzeit und Kündigung

18.1 Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus dem Angebot. Ist dort nicht geregelt, hat der Vertrag eine initiale Laufzeit von 12 Monaten („Vertragsgrundlaufzeit“). Mit Ablauf der Vertragsgrundlaufzeit bzw. eines Verlängerungszeitraums verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragsgrundlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums ordentlich gekündigt wird.

18.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Kündigung aus wichtigem Grund hat, sofern der wichtige Grund in einem erheblichen Vertragsverstoß besteht oder sein Wegfall bzw. Beseitigung sonst in der Verfügungsmacht der anderen Partei steht, i.d.R. eine erfolglose Abmahnung mit einer Frist von i.d.R. vier Wochen vorauszugehen.

18.3 Folge der Beendigung des Vertrages ist, dass das Recht zur Nutzung der WW Standardsoftware und WW Apps endet und der Kunde die WW Standardsoftware nicht mehr nutzen kann. Hat der Kunde einen Dongle erhalten, ist er verpflichtet, diesen entsprechend Ziff. 9.2 an WW zurückzusenden. Der Kunde hat Gelegenheit, die gespeicherten Daten vor Vertragsbeendigung und ggf. vor Rücksendung des Dongle zu exportieren. Die WW Standardsoftware bietet hierfür eine Exportfunktion entsprechend der Leistungsbeschreibung an.  Mit Vertragsbeendigung und ggf. Rücksendung des Dongle hat der Kunde keinen Zugriff mehr auf die gespeicherten Daten.

19 Mitteilungen unter dem Vertrag und WinWorker Dokumentenportal

19.1 Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für alle übrigen Erklärungen im Zusammenhang mit dem zustande gekommenen Vertrag (inkl. der Übermittlung von Rechnungen und der Kündigung) ist die Textform ausreichend (§ 126b BGB).

19.2 Alle Mitteilungen von WW an den Kunden unter dem Vertrag, die nicht der Schriftform nach Ziffer 19.1 bedürfen, erfolgen an die vom Kunden gemäß Ziff. 9.5.2 mitgeteilte E-Mail-Adresse.

19.3 WW stellt dem Kunden innerhalb des Vertragsverhältnisses das WinWorker Dokumentenportal (nachfolgend Portal) zur Verfügung.  Für die Nutzung des Portals gelten die nachfolgenden Regelungen:

19.3.1 WW informiert den Kunden mittels der vom Kunden nach Ziffer 9.5.2 mitgeteilten E-Mailadresse darüber, wenn ein neues Dokument im Portal abrufbereit hinterlegt wurde.

19.3.2 Der Kunde hat die technische Voraussetzung dafür zu schaffen, dass er die hinterlegten Dokumente vereinbarungsgemäß abrufen kann.

19.3.3 Der Kunde wird diese Dokumente so regelmäßig abrufen, dass er seinen Pflichten und Obliegenheiten aus dem Vertragsverhältnis nachkommt. Als verpflichtend sehen die Parteien einen täglichen Abruf an. Diese Verpflichtung gilt unabhängig vom Empfang etwaiger E-Mails auf die E-Mailadresse des Kunden.

19.3.4 Mit erfolgter Hinterlegung eines Dokuments und der damit verbundenen technischen Möglichkeit der Abrufbarkeit ist das Dokument dem Kunden zugegangen im Sinne von § 130 Abs. 1 S. 1 BGB. Dies gilt auch und insbesondere für den Fall, dass es sich bei dem hinterlegten Dokument um eine Rechnung von WW handelt.

20 Abtretung von Rechten durch den Kunden

20.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von WW auf einen Dritten übertragen.

21 Referenz-Marketing

WW ist berechtigt, den Firmennamen und das Logo des Kunden als Referenz zu verwenden. Dieses Einverständnis kann der Kunde jederzeit widerrufen.

22 Schlussbestimmungen

22.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss aller internationalen supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kauf­rechts.

22.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Kleve. Dies gilt nicht, wenn Streitigkeiten andere als vermögensrechtliche Ansprüche betrifft oder wenn für die Streitigkeiten ein ausschließlicher Gerichtsstand nach dem Gesetz begründet ist. WW steht es frei, die Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

22.3 Die Vertragssprache ist Deutsch. Sofern von diesen AGB oder anderen ver­traglichen Vereinbarungen mit dem Kunden Abschriften anderer Sprachen als Deutsch gefertigt werden (Lesefassungen), ist allein die deutsche Fassung verbindlich.

22.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine andere vertragliche Ab­sprache mit dem Kunden unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen hiervon unberührt.

Links

winworker.de/allgemeine-ergaenzungsbedingungen-zur-auftragsverarbeitung
www.winworker.de/merkblatt_dsgvo