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Ihre GoBD-Infosbroschüre fürs Handwerk

Mit praktischer Checkliste

Was können Sie von der Infobroschüre erwarten?

  • Vermittlung für die generelle Problematik der GoBD
  • Vorstellung von GoBD-relevanten Punkten, die Sie beachten müssen
  • Risikoanalyse, um die GoBD-Konformität der aktuellen Software zu prüfen
  • Grundlagen für ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater
  • Lösungvorschlag zur Umsetzung der Vorgaben der GoBD

Sie benutzen bereits eine andere Bürosoftware? Dann wechseln Sie jetzt zu uns!

Stimmen zu den GoBD

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Ralf Thielen, Steuerberater

“Das Ziel der Behörden ist ganz klar eine möglichst vollständige Digitalisierung der Finanzverwaltung. Das stellt jeden Handwerksbetrieb vor Herausforderungen.

Um für künftige Betriebsprüfungen gerüstet zu sein, sollte man die Vorgaben der GoBD kennen und entsprechende Maßnahmen im Betrieb umsetzen – von der Software bis hin zur Verfahrensdokumentation.”


Steuerberater Ralf Thielen hilft Unternehmen, die Weichen für zukünftige Entwicklungen richtig zu stellen. Der Diplom-Finanzwirt ist Fachberater für Rating sowie für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.). Seine Steuerberatungsgesellschaft kann als Mitglied der ETL-Gruppe viele Synergieeffekte nutzen und durch das Beraternetzwerk stets auf aktuelles Experten-wissen zugreifen.

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Stefanie Radtke, Baudekoration Erik Radtke

“Das Thema GoBD kann einem schon Angst einjagen, weil es noch sehr undurchsichtig ist, wie im Fall einer Prüfung genau verfahren wird und ob man wirklich auch alle Anforderungen erfüllt.

Es ist sehr schön und beruhigend zu wissen, dass sich WinWorker dieses brisanten Themas so intensiv und ausführlich angenommen hat und Lösungen anbietet.Die gestrige Veranstaltung betreffend der GoBD war sehr interessant und aufschlussreich.

Da kommt noch einiges auf die Unternehmen zu – aber es wird sich allgemein darum zu wenig gesorgt. WinWorker hat mit dem GoBD-Maßnahmenkatalog eine, wie ich finde, sensationelle Lösung geschaffen!”


Der Familienbetrieb Baudekoration Radtke bietet das gesamte Spektrum an Malerarbeiten innen und außen, aber auch Verputz, WDVS, Trockenbau, Bodenbeläge und vieles mehr. Das Team betreut private und gewerbliche Kunden im Main-Taunus-Kreis.

Häufig gestellte Fragen zum Thema GoBD

GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Diese Regelung gilt bereits seit dem 01.01.2015, seit dem 01.01.2017 uneingeschränkt.

Die GoBD lösten die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU, in Kraft getreten am 01.01.2002) sowie die „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme“ (GoBS, in Kraft getreten am 14.12.1995) ab.

Mit den GoBD sind die Anforderungen vom Gesetzgeber an Unternehmen erheblich gestiegen, da die Grundsätze auch auf Nebensysteme ausgeweitet wurden. Sie müssen Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Buchungen, Ordnung und Unveränderbarkeit der Daten garantieren.

Ja! Denn als Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, die GoBD zu befolgen. Steuerprüfer prüfen ab dem Wirtschaftsjahr 2015, ob diese Vorgaben in Ihrem Betrieb eingehalten wurden.

Bei einer Steuerprüfung kann es zu Steuerschätzungen kommen, falls der Prüfer ein Problem aufdeckt und zudem die Vorgaben der GoBD nicht erfüllt wurden.

Es ist wichtig, dass Sie eine Software verwenden, die die Vorgaben der GoBD berücksichtigt. Unsere WinWorker-Software ist als GoBD-konform testiert worden und hilft Ihnen dabei, die GoBD bezüglich der Branchensoftware einzuhalten. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin!

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