Besondere Geschäftsbedingungen Lieferung von Standardsoftware

der WinWorker GmbH (BGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1)        Die nachstehenden Besonderen Geschäftsbedingungen der WinWorker GmbH, Emmericher Weg 12, 47574 Goch (nachfolgend „WW“) gelten für Verträge über die Lieferung von Standardsoftware, die WW mit ihren Kunden abschließt.

(2)        Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von WW gelten uneingeschränkt. Die nachstehenden Besonderen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend und gehen bei Abweichungen von den AGB diesen vor.

(3)        Änderungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen bleiben in einem dem Kunden zumutbaren Umfang vorbehalten. Die jeweils aktuell gültigen AGB sowie die nachstehenden Besonderen Geschäftsbedingungen sind abrufbar unter www.winworker.de/agbs.

§ 2 Leistungsumfang

(1)        WW überlässt dem Kunden die vertraglich vereinbarte Software zur Nutzung.

(2)        WW überlässt dem Kunden die Software als Download über das Internet; der zur Nutzung der Software benötigte Lizenzkey wird dem Kunden per E-Mail überlassen..

(3)        Die nachfolgenden Nutzungsrechte werden dem Kunden unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass der Kaufpreis vollständig gezahlt ist. Bis zur vollständigen Zahlung kann der Kunde lediglich eine noch nicht endgültig lizenzierte Version der Software nutzen. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die endgültige Freischaltung der Software.

(4)        Die vertraglich geschuldete Software ist Standardsoftware. Sie genügt dem Kriterium der praktischer Tauglichkeit und ist von marktüblicher Qualität, jedoch nicht fehlerfrei.

(5)        Installation, Schulung und Einweisung des Kunden in die Nutzung der Software ist seitens WW nicht geschuldet.

§ 3 Rechte und Pflichten

(1)        WW räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete Software während der Dauer des Vertrages bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, die Software als Einzelplatzlizenz auf einem einzigen, konkret festzulegenden Arbeitsplatz (Computer) für einen Nutzer zu nutzen. Hat der Kunde eine Mehr-Platz-Lizenz erworben gilt das Nutzungsrecht für die im Rahmen der Lizenz vereinbarte Anzahl von gleichzeitigen Zugriffen. Die Nutzung innerhalb eines Netzwerkes bedarf der gesonderten Rechteeinräumung.

(2)        Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Änderungen an der Software, gleich aus welchem Grund, vorzunehmen, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu disassemblieren und/ oder die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, es sei denn, WW gestattet eine solche Nutzung auf entsprechende Nachfrage und unter Einhaltung von WW aufgestellten Bedingungen. In Bezug auf eine Dekompilierung gelten die Schranken von § 69 UrhG.

(3)        Der Kunde ist berechtigt, die Software im Original an Endanwender, welche ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, weiter zu veräußern, wenn er

(a)        sämtliche Kopien bei sich vernichtet/ gelöscht hat und WW dies nachweist sowie

(b)        WW die Veräußerung und die vollständigen Kontaktdaten des Erwerbers schriftlich anzeigt.

(4)        Die innerhalb der Software verwendeten Inhalte, Marken und Logos dürfen ohne vorherige Zustimmung von WW weder kopiert oder verbreitet noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden.

(5)        Sämtliche Leistungsschutzrechte an der Software und/ oder im Zusammenhang mit der Software stehender Unterlagen stehen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich WW zu. Der Kunde verpflichtet sich, WW unverzüglich Schutzrechtsbehauptungen Dritter anzuzeigen und WW im Weiteren die Rechtsvertretung zu überlassen. WW ist in diesem Zusammenhang berechtigt, aufgrund von Schutzrechtsverletzungen Dritter notwendige Änderungen an der Software auf eigene Kosten, auch bei bereits ausgelieferter Software vor zu nehmen.

(6)        WW ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbedingungen in einem dem Kunden zumutbaren Umfang und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften durch entsprechende technische Vorkehrungen zu überwachen.

§ 4 Gewährleistung

Gegenstand der Gewährleistung ist die Software in der erstausgelieferten Version, mit den dortigen Leistungs- und Funktionsmerkmalen. Fehler in der Software, die auf Handlungen des Kunden zurück zu führen sind, sind nicht Gegenstand der Gewährleistung

§ 5 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Besonderen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der Besonderen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

Ergänzende Bedingungen

Ergänzend gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der WW für alle Lieferungen und Leistungen, abrufbar unter: https://www.winworker.de/agbs

Stand: 18.09.2020