Ergänzende AGB betreffend Support- und Softwarepflege

1. Regelungsbereich

Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen gelten für Support- und Softwarepflegeverträge, die die Sander + Partner GmbH, Kalkarer Straße 240, 47574 Goch, vertreten durch ihren Geschäftsführer Dirk Sander (S+P) mit ihren Kunden abschließt.

2. Leistungsumfang

2.1 S+P erbringt folgende Leistungen:

-   Telefonsupport (zu den von ihrem Anbieter anfallenden Telefongebühren)
-   Programm-Update (als CD oder als Online-Aktualisierung, nur für
    Softwareprodukte, die durch S+P entwickelt werden)
-   kostenlose Informationen/Mailings
-   preisreduzierte Programmschulung
-   Fernwartung über unsere hauseigene Software (SPRS) (sofern ein
    Internetzugang besteht, mindestens DSL 2000)

2.2 Die Softwarepflege wird nach dem Stand der Technik erbracht und so, dass sie sich am Interesse der Gesamtheit der Softwarenutzer orientiert. Die Leistungen werden nur in Bezug auf den zuletzt und den unmittelbar zuvor von S+P ausgelieferten Stand erbracht.

2.3 S+P kann die Programmupdates so ausliefern, wie ihr dies für die erste Auslieferung nach dem Softwarekaufvertrag gestattet war. Bei einer Änderung des Standes der Technik behält sich S+P eine Änderung der Auslieferung vor.

3. Rechte

Der Kunde hat an den ihm im Rahmen der Pflege überlassenen Programmupdates die im Rahmen des Softwarekaufvertrages in Verbindung mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie ergänzenden Geschäftsbedingungen zum Softwarekauf genannten Rechte. Er darf jedoch stets nur eine Version produktiv nutzen.

4. Rechnungsgrundlage, Abrechnung

Berechnungsgrundlage für die monatliche Softwarepflege sind 2 % des jeweils gültigen Listenpreises des vom Kunden erworbenen Softwarepakets. Hierbei werden nur Softwareprodukte berücksichtigt, die durch S+P entwickelt werden. Die Softwarepflege wird getrennt von der Softwarelieferung in Rechnung gestellt und falls erwünscht, über eine Einzugsermächtigung monatlich von dem Konto des Kunden eingezogen. Sollte der Rechnungsbetrag in Raten monatlich über eine Einzugsermächtigung eingezogen werden, wird die gesamte Umsatzsteuer der Rechnung mit der ersten Rate fällig.

5. Erhöhung des Softwarepflegebetrages beim Zukauf von Modulen

Durch den Zukauf von Modulen oder durch die Erweiterung von Winworker Arbeitsplatz­lizenzen erhöht sich der monatliche Softwarepflegebetrag automatisch um 2 % des Listenpreises der vom Kunden erworbenen Zusatzmodule bzw. Winworker Arbeitsplatzlizenzen. Die Erhöhung des Softwarepflegebetrages wird für den laufenden Leistungszeitraum separat in Rechnung gestellt und bei nachfolgenden Softwarepflegerechnungen kumuliert berechnet.

6 Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen

Der Vertrag tritt, sofern nicht ein abweichender Vertragsbeginn ausdrücklich vereinbart ist, mit Unterzeichnung in Kraft und hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Vertragsschluss. Der Support- und Softwarepflegevertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht schriftlich bis spätestens 6 Wochen vor Ablauf des Softwarepflegezeitraums gekündigt wird.

7. Ergänzende Bedingungen

Ergänzend gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der S+P und Leistungen, abrufbar unter www.winworker.de/agb.  

Stand 25.10.2009