Ergänzende AGB zur Erstellung von Individualsoftware, zur Softwareinstallation und Schulung

1. Regelungsbereich

1.1 Diese ergänzenden Geschäftsbe­dingungen gelten für die Erstellung von Individualsoftware, die Softwarein­stallation und die Kunden- und Mitarbeiterschulung seitens der Sander + Partner GmbH, Kalkarer Straße 240, 47574 Goch, vertreten durch ihren Geschäftsführer Dirk Sander (S+P) im Auftrag des Kunden/Vertragspartners.

1.2 Die Installation ist geschuldet, soweit gesondert vereinbart.

1.3 Der Quellcode ist grundsätzlich von der Lieferung ausgeschlossen.

2. Leistungsbeschreibung, -änderungen

2.1 Die Aufgabenstellung, die Vorgehens­weise und die Art der Ergebnisse werden in schriftlichen Vereinbarungen der Vertrags­parteien geregelt. Die Leistungsbeschreibung gibt insbesondere die vereinbarten Leistungskriterien abschließend wider. Soweit Testmittel nicht (rechtzeitig) vereinbart worden sind, kann S+P ihrerseits praxisgerecht geeignete Testmittel verbindlich definieren. S+P wird dabei die Kundeninteressen angemessen berücksichtigen.

2.2 Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen der Aufgabenstellung bzw. Leistungsbeschreibung, der Vorgehensweise und der Art der Ergebnisse bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

3. Mitwirkungspflichten, Kooperation

3.1 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zu einer engen und fairen Kooperation.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die zur Herstellung des Werkes sowie Beseitigung etwaiger Mängel erforderlichen Tätigkeiten der S+P zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde unentgeltlich alle infrastrukturellen Voraussetzungen im Bereich seines Betriebes, die zur Erstellung des Werkes erforderlich sind.

4. Einsatz von Mitarbeitern

Sollten zur Erbringung der Leistung vorübergehend Mitarbeiter von S+P im Betrieb des Kunden tätig werden, sind diese Mitarbeiter Weisungen des Kunden im Hinblick auf Zeit, Art und Weise der Durchführung der Leistungen nicht unterworfen. Es gelten für diese Mitarbeiter lediglich die Hausordnung des Auftraggebers sowie dessen Anweisungen zur Betriebssicherheit.

5. Abnahme

5.1 Der Kunden wird S+P innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des schriftlichen Abnahmeverlangens die Abnahme erklären. Während des Prüfungszeitraums kann der Kunde Tests mit den definierten Testmitteln (Nr. 2 dieser ergänzenden Geschäftsbedingungen) durchführen.

5.2 Etwaige zu rügende Mängel werden in folgende Fehlerklassen eingeordnet:

A Fehlerklasse 1 betriebsverhindernde Fehler: Der Fehler verhindert die Nutzung des Gegenstandes oder wesentlicher Teile.

B Fehlerklasse 2 betriebsbehindernde Fehler: Der Fehler behindert die Nutzung des Gegenstandes erheblich

C Fehlerklasse 3 sonstige Fehler, der die Nutzbarkeiten unerheblich einschränkt

5.3 Ein Fehler der Klasse 1 liegt auch vor, wenn mehrere Mängel der Klasse 2 zusammen zur Auswirkung der Klasse 1 führen.

5.4 Bei einem Fehler der Klasse 1 wird das Abnahmeverfahren abgebrochen. Es beginnt neu, wenn protokolliert ist, dass kein Fehler der Klasse 1 mehr besteht.
Bei einem Fehler der Klasse 2 wird nur der Fristablauf in Bezug auf das betreffende Teilprojekt gehemmt, bis protokolliert ist, dass kein Fehler der Klasse 2 mehr besteht.
Fehler der Klasse 3 hindern den Fortgang des Abnahmeverfahrens nicht.

5.5 Mit erfolgreichem Ende des Probebetriebs (Fristablauf) gilt die Leistung auch ohne, dass es einer Erklärung des Kunden bedarf, als abgenommen. Der Kunde kann die automatische Abnahme dadurch verhindern, dass er rechtzeitig und schriftlich abnahmeverhindernde Fehler mitteilt. Der Kunde und die S+P dokumentieren die Vorgänge des Probebetriebs gemeinsam.

6. Nutzungsrechte

6.1 An die Leistungsergebnisse der S+P, die diese im Rahmen des Projektes erbracht und dem Kunden übergeben habt, räumt S+P dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare und unter nachstehenden Bedingungen widerrufliche Recht ein, diese bei sich für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Einsatzzwecks auf Dauer zu nutzen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Das insoweit eingeräumte Nutzungsrecht an den von S + P erbrachten Leistungen kann der Kunde nur unter vollständiger Aufgabe der eigenen Rechte und nur im Rahmen des hier eingeräumten Nutzungsumfanges an Dritte übertragen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei S+P.

6.2 S+P ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung unter Wahrung des vertragsgemäßen Einsatzes der Leistungen zu treffen. Wir sind zum Widerruf vorstehender Nutzungsrechte berechtigt, wenn der Kunde nicht unerheblich gegen die Nutzungsgrenzen verstößt und auch auf schriftliche Abmahnung und Fristsetzung hin keine Abhilfe schafft. Bei besonderem, überwiegendem betrieblichen Interesse kann S+P den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen.

7. Schulung

Schulungen erfolgen nach Wahl der S+P beim Kunden oder an einer in Absprache mit dem Kunden zu bestimmenden anderen Stelle. Bei einer Schulung beim Kunden stellt der Kunde nach Absprache mit uns entsprechende Räumlichkeiten und technische Ausrüstung zur Verfügung. Bei einer Schulung an anderer Stelle mietet der Kunde die Räumlichkeiten an und stellt die erforderliche Hardware und Software vor Ort bereit. Aufnahme und Aufbereitung des Schulungsbedarfs sowie Vorbereitung der Schulungen und die Durchführung der Schulung erfolgen durch uns.

8. Ergänzende Regelungen

Ergänzend gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der S+P und Leistungen, abrufbar unter www.winworker.de/agb

Stand 25.10.2009