Ergänzende AGB zur Erstellung von Individualsoftware, zur Softwareinstallation und Schulung1. Regelungsbereich 1.2 Die Installation ist geschuldet, soweit gesondert vereinbart. 1.3 Der Quellcode ist grundsätzlich von der Lieferung ausgeschlossen. 2.1 Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Ergebnisse werden in schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Die Leistungsbeschreibung gibt insbesondere die vereinbarten Leistungskriterien abschließend wider. Soweit Testmittel nicht (rechtzeitig) vereinbart worden sind, kann S+P ihrerseits praxisgerecht geeignete Testmittel verbindlich definieren. S+P wird dabei die Kundeninteressen angemessen berücksichtigen. 2.2 Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen der Aufgabenstellung bzw. Leistungsbeschreibung, der Vorgehensweise und der Art der Ergebnisse bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. 3. Mitwirkungspflichten, Kooperation 3.1 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zu einer engen und fairen Kooperation. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die zur Herstellung des Werkes sowie Beseitigung etwaiger Mängel erforderlichen Tätigkeiten der S+P zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde unentgeltlich alle infrastrukturellen Voraussetzungen im Bereich seines Betriebes, die zur Erstellung des Werkes erforderlich sind. Sollten zur Erbringung der Leistung vorübergehend Mitarbeiter von S+P im Betrieb des Kunden tätig werden, sind diese Mitarbeiter Weisungen des Kunden im Hinblick auf Zeit, Art und Weise der Durchführung der Leistungen nicht unterworfen. Es gelten für diese Mitarbeiter lediglich die Hausordnung des Auftraggebers sowie dessen Anweisungen zur Betriebssicherheit. 5. Abnahme 5.1 Der Kunden wird S+P innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des schriftlichen Abnahmeverlangens die Abnahme erklären. Während des Prüfungszeitraums kann der Kunde Tests mit den definierten Testmitteln (Nr. 2 dieser ergänzenden Geschäftsbedingungen) durchführen. 5.2 Etwaige zu rügende Mängel werden in folgende Fehlerklassen eingeordnet: A Fehlerklasse 1 betriebsverhindernde Fehler: Der Fehler verhindert die Nutzung des Gegenstandes oder wesentlicher Teile. B Fehlerklasse 2 betriebsbehindernde Fehler: Der Fehler behindert die Nutzung des Gegenstandes erheblich C Fehlerklasse 3 sonstige Fehler, der die Nutzbarkeiten unerheblich einschränkt 5.3 Ein Fehler der Klasse 1 liegt auch vor, wenn mehrere Mängel der Klasse 2 zusammen zur Auswirkung der Klasse 1 führen. 5.4 Bei einem Fehler der Klasse 1 wird das Abnahmeverfahren abgebrochen. Es beginnt neu, wenn protokolliert ist, dass kein Fehler der Klasse 1 mehr besteht. 5.5 Mit erfolgreichem Ende des Probebetriebs (Fristablauf) gilt die Leistung auch ohne, dass es einer Erklärung des Kunden bedarf, als abgenommen. Der Kunde kann die automatische Abnahme dadurch verhindern, dass er rechtzeitig und schriftlich abnahmeverhindernde Fehler mitteilt. Der Kunde und die S+P dokumentieren die Vorgänge des Probebetriebs gemeinsam. 6.1 An die Leistungsergebnisse der S+P, die diese im Rahmen des Projektes erbracht und dem Kunden übergeben habt, räumt S+P dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare und unter nachstehenden Bedingungen widerrufliche Recht ein, diese bei sich für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Einsatzzwecks auf Dauer zu nutzen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Das insoweit eingeräumte Nutzungsrecht an den von S + P erbrachten Leistungen kann der Kunde nur unter vollständiger Aufgabe der eigenen Rechte und nur im Rahmen des hier eingeräumten Nutzungsumfanges an Dritte übertragen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei S+P. 6.2 S+P ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung unter Wahrung des vertragsgemäßen Einsatzes der Leistungen zu treffen. Wir sind zum Widerruf vorstehender Nutzungsrechte berechtigt, wenn der Kunde nicht unerheblich gegen die Nutzungsgrenzen verstößt und auch auf schriftliche Abmahnung und Fristsetzung hin keine Abhilfe schafft. Bei besonderem, überwiegendem betrieblichen Interesse kann S+P den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen. 7. Schulung Ergänzend gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der S+P und Leistungen, abrufbar unter www.winworker.de/agb Stand 25.10.2009 |