Ergänzende AGB für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag

1. Regelungsgegenstand

1.1 Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen gelten, wenn und soweit wir, die Sander + Partner GmbH, Kalkerer Straße 240, 47574 Goch, vertreten durch ihren Geschäftsführer Dirk Sander (S+P), auf Basis der schriftlichen Vereinbarung, der Auftragsbestätigung sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen für unseren Vertragspartner/Kunden personenbezogene Daten im Rahmen unserer Tätigkeit im Auftrag als Auftragsdatenverarbeiter gemäß § 11 BDSG verarbeiten.

2. Weisungsgebundenheit 

Soweit S+P für ihre Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, erwirbt S+P kein eigenes Recht an dem vom Vertragspartner unterstellten personenbezogene Daten. Der Vertragspartner wird alle Aufträge zur Datenverarbeitung nach Weisung schriftlich erteilen. S+P verpflichtet sich zur Einhaltung aller relevanten datenschutzrechtlichen Regelung, insbesondere denen des BDSG und des TMG. Insbesondere verpflichtet sich S+P, die überstellten Daten ausschließlich nach Weisung des Vertragspartners für die vertragsgegenständlichen Zwecke zu nutzen.

3. Rechtsgarantie

Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen ist allein der Vertragspartner verantwortlich. Er garantiert, dass S+P durch eine vertragsgemäße Verarbeitung seiner Daten keine Rechte Dritter oder geltendes Recht verletzen. Er stellt S+P von Ansprüchen Dritter frei.

4. Datenlöschung

Die vom Vertragspartner zur Verarbeitung im Auftrag überstellten Daten wird S+P, soweit nicht anders vereinbart, nach vollständiger Abwicklung des Auftrags im Rahmen routinemäßiger Löschvorgänge rückstandslos löschen. Aufgrund vertragsgemäßer Löschung nachträglich nicht mehr zu erbringende Nachweise gehen nicht zulasten der S+P.

5. Sicherungsmaßnahmen

S+P wird die vom Vertragspartner überstellten Daten gegen eine unbefugte Weitergabe an Dritte sichern. S+P gewährleistet die zur Durchführung der nach § 9 BDSG in Verbindung mit der Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG zu treffenden technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. S+P versichert, dass alle mit der Leistungserbringung betrauten Mitarbeiter bzw. alle bei der Datenverarbeitung beschäftigten Mitarbeiter auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet worden sind.

6. Auskunft und Information

Bei begründetem Verdacht der Verletzung der Datenschutzbestimmungen sowie bei Prüfungen der Aufsichtsbehörden, wenn diese sich auf Daten des Vertragspartners beziehen, wird S+P den Vertragspartner unverzüglich benachrichtigen. S+P verpflichtet sich, den Vertragspartner auf Wunsch jederzeit die nach dem BDSG vorgesehenen Nachweise zu erbringen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. S+P räumt dem Vertragspartner und dessen Datenschutzbeauftragten darüber hinaus ein jederzeitiges Besichtigungsrecht bezüglich getroffener Datenschutzvorkehrungen ein. Besichtigungstermine sind zwischen den Datenschutzbeauftragten der Parteien abzustimmen.

7. Ergänzende Bedingungen

Ergänzend gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der S+P und Leistungen für alle Lieferungen und Leistungen, abrufbar unter www.winworker.de/agb.


Stand 25.10.2009